Pflegepolitik · Aktueller Referentenentwurf
Pflegereform 2026: Was der Referentenentwurf für Alltagshilfe bedeuten könnte
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt. Er ist noch kein geltendes Recht. Sollte der Entwurf in dieser Form beschlossen werden, würden sich wichtige Regeln für den Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag verändern.
Referentenentwurf – noch nicht beschlossen
Die heute geltenden Leistungen bleiben zunächst bestehen. Die folgenden Angaben beschreiben geplante Änderungen, keine bereits geltende Rechtslage.
Stand: 19.06.2026 · Aktueller Status: Referentenentwurf – noch nicht beschlossen
Offizielle Fakten
Das Wichtigste auf einen Blick
Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag soll entfallen
Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich soll nach dem Referentenentwurf bei Pflegegrad 1 entfallen. Der Entwurf bedeutet nicht, dass sämtliche Leistungen des Pflegegrades 1 entfallen.
Präventionsorientierte Leistungen sollen bestehen bleiben. Zusätzlich sieht der Entwurf eine stärkere Beratung vor; die neue Pflegebegleitung soll nach den BMG-Erläuterungen zum 01.01.2028 eingeführt werden.
Pflegegrad 2 bis 5
Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag
Der bisherige Entlastungsbetrag soll für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5 in ein Sozialraumbudget überführt werden.
Geplant sind bis zu 175 Euro monatlich für Personen ab 25 Jahren und bis zu 300 Euro monatlich für Personen unter 25 Jahren.
Monatliche Nutzung
Keine Ansparmöglichkeit vorgesehen
Das Sozialraumbudget soll monatlich zur Verfügung stehen. Nach dem aktuellen Entwurf wäre keine Übertragung nicht genutzter Monatsbeträge vorgesehen.
Umwandlungsanspruch
Bisheriger Anspruch soll entfallen
Der bisherige Umwandlungsanspruch für Angebote zur Unterstützung im Alltag soll nach der Entwurfsbegründung entfallen. Begründet wird dies mit einer neuen Trennung zwischen Sozialraumbudget und Sachleistungsbudget.
Verhinderung und Kurzzeit
Leistungen sollen neu geordnet werden
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden im Entwurf nicht als ersatzloser Wegfall beschrieben. Bisherige Leistungen sollen teilweise in neue Sachleistungs-, Entlastungs- und Überbrückungsbudgets überführt beziehungsweise neu geordnet werden.
Anbieter
Neue Abrechnungswege möglich
Das Sozialraumbudget soll für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Professionelle Anbieter sollen unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung als ambulante Betreuungseinrichtung erhalten und dann das Sachleistungsbudget nutzen können.
Eine solche Zulassung und die Nutzung des Sozialraumbudgets sollen nach dem Entwurf nicht parallel möglich sein.
Lokale Einordnung
Was könnte das in Bornheim konkret bedeuten?
Für Menschen mit Pflegegrad 1
Eine konkrete Finanzierung könnte wegfallen
Wer heute den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe oder Alltagshilfe nutzt, könnte diese konkrete Finanzierungsmöglichkeit verlieren. Der Entwurf bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Leistungen des Pflegegrades 1 entfallen.
Für Pflegegrad 2 bis 5
Mehr Monatsbetrag, weniger Flexibilität
Der monatliche Betrag würde steigen. Gleichzeitig könnte die fehlende Ansparmöglichkeit Haushalte benachteiligen, deren Unterstützungsbedarf schwankt oder die Beträge gezielt für Urlaubs-, Krankheits- oder Belastungszeiten zurücklegen.
Für pflegende Angehörige
Planung könnte schwieriger werden
Eine monatlich starre Nutzung kann die Planung erschweren. Die tatsächlichen Folgen hängen aber vom endgültigen Gesetz, möglichen Übergangsregelungen sowie der späteren Umsetzung durch Pflegekassen und Länder ab.
Anbieterstruktur
Was könnte sich für Anbieter ändern?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag könnten sich Abrechnungswege, Anbieterstatus und wirtschaftliche Planung verändern. Welche Auswirkungen dies auf einzelne Betriebe in Bornheim und im Rhein-Sieg-Kreis hätte, lässt sich derzeit noch nicht belastbar beziffern.
Der Entwurf birgt das Risiko, dass bestehende regionale Unterstützungsstrukturen neu geprüft werden müssen. Welche Lösung für einzelne Anbieter tragfähig wäre, hängt vom endgültigen Gesetzestext, den Landesregeln, der Anerkennungspraxis und den Vorgaben der Pflegekassen ab.
Position von Rheinbogen Hauswirtschaft
Unsere Einordnung
Was wir begrüßen
Wir begrüßen das Ziel, Pflegeleistungen verständlicher zu ordnen und den monatlichen Betrag für die Pflegegrade 2 bis 5 zu erhöhen.
Was wir kritisch sehen
- den geplanten Wegfall der haushaltsnahen Entlastungsmöglichkeit bei Pflegegrad 1,
- die fehlende Möglichkeit, nicht verbrauchte Monatsbeträge anzusparen,
- den Wegfall des bisherigen Umwandlungsanspruchs,
- mögliche Unsicherheiten für bestehende regionale Unterstützungsstrukturen.
Unsere Forderungen
- alltagsnahe Unterstützung auch bei Pflegegrad 1 erhalten,
- flexible Übertragungs- oder Ansparmöglichkeiten vorsehen,
- ausreichende Übergangsfristen schaffen,
- Auswirkungen auf Pflegehaushalte, Angehörige und regionale Anbieter vor Inkrafttreten nachvollziehbar untersuchen,
- Pflegebedürftige, Angehörige und anerkannte Anbieter in das weitere Verfahren einbeziehen.
Beteiligung
Was Sie jetzt sachlich tun können
- Den offiziellen Referentenentwurf lesen. Nutzen Sie den PDF-Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit als Primärquelle.
- Eigene Erfahrungen schriftlich schildern. Beschreiben Sie konkret, welche Alltagshilfe genutzt wird und welche Folgen geplante Änderungen hätten.
- Zuständige Bundestagsabgeordnete ermitteln. Die offizielle Abgeordnetensuche des Bundestages hilft bei der Suche nach Wahlkreis und Abgeordneten.
- Das Bundesministerium für Gesundheit anschreiben. Nutzen Sie den offiziellen Kontaktweg des Ministeriums.
- Das MAGS NRW anschreiben. Für landesbezogene Fragen und Hinweise können Sie den offiziellen Kontaktweg des NRW-Ministeriums nutzen.
Muster
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Betreff:
Pflegeneuordnungsgesetz – Auswirkungen auf Alltagshilfe in [Ort]
Guten Tag,
ich nutze beziehungsweise organisiere derzeit Unterstützung im Alltag für [mich/einen Angehörigen].
Aktuell hilft uns diese Unterstützung insbesondere bei:
[kurze konkrete Beschreibung]
Der vorliegende Referentenentwurf könnte für uns folgende Auswirkungen haben:
[konkrete Folgen beschreiben]
Besonders wichtig ist für uns:
[zum Beispiel Erhalt der Unterstützung bei Pflegegrad 1, flexible Nutzung oder Ansparmöglichkeit]
Ich bitte darum, diese praktischen Auswirkungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und Pflegebedürftige, Angehörige sowie anerkannte Anbieter einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Ort]
Bitte nur notwendige persönliche Angaben übermitteln. Diagnosen, Versicherungsnummern oder andere besonders sensible Daten sind für eine allgemeine Stellungnahme in der Regel nicht erforderlich.
Primärquellen
Offizielle Quellen
Rheinbogen Hauswirtschaft
Persönliche Beratung zu Haushaltshilfe in Bornheim
Wenn Sie aktuell Unterstützung im Haushalt suchen, klären wir Leistungsumfang, Einsatzort und passende nächste Schritte persönlich. Diese Beratung ersetzt keine Rechtsberatung zum Gesetzgebungsverfahren.