Hauswirtschaftliche Unterstützung

Unsere Leistungen

Rheinbogen Hauswirtschaft unterstützt Haushalte in Bornheim und Umgebung bei Reinigung, Wäsche, Ordnung, Einkäufen und alltagsnaher Entlastung. Das Angebot ist klar auf Haushalt und Alltag ausgerichtet.

Für wen

Geeignet für Menschen, die planbare Entlastung brauchen

Das Angebot richtet sich an Senioren, Menschen mit Pflegegrad, Angehörige, die Entlastung organisieren, Selbstzahler und Haushalte mit regelmäßigem Unterstützungsbedarf.

Vor Beginn klären wir gemeinsam, welche Aufgaben sinnvoll sind, welche Termine möglich sind und welche Grenzen beachtet werden müssen.

Anerkennung

Anerkennung, Qualifikation und Entlastungsbetrag

Rheinbogen Hauswirtschaft ist in NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach AnFöVO NRW anerkannt. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag grundsätzlich relevant sein. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse ab. Eine Kostenübernahme wird nicht pauschal zugesagt.

  • Anerkannt nach AnFöVO NRW
  • Leistungsrahmen nach § 45a SGB XI
  • Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
  • Klare Leistungsgrenzen
Leistungen

Unterstützung im Haushalt und Alltag

Die Leistungen werden persönlich abgestimmt und richten sich nach Haushalt, Bedarf, Sicherheit und verfügbarer Kapazität.

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Wohnungsreinigung im normalen Unterhaltsumfang
  • Küche und Bad
  • Staubsaugen und Wischen
  • einfache Ordnung im Haushalt
  • Wäscheunterstützung
  • Einkäufe und Besorgungen nach Absprache
  • alltagsnahe Entlastung
  • Begleitung im wohnortnahen Umfeld nach Absprache
Grenzen

Was bewusst nicht zum Angebot gehört

Rheinbogen Hauswirtschaft ist kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine Pflege, keine medizinischen Tätigkeiten, keine behandlungsbezogenen Leistungen, keine körperbezogene Unterstützung, keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung und keine therapeutischen Leistungen.

Auch Gartenarbeiten, Handwerksarbeiten, Bankgeschäfte, schwere Sonderreinigungen, Arbeiten auf Leitern und Tätigkeiten mit besonderem Risiko gehören nicht zum Angebot.

Pflegegrad

Entlastungsbetrag vor Beginn gemeinsam klären

Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, kann der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI grundsätzlich relevant sein. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse ab.

Wichtig ist eine transparente Abstimmung, bevor ein Einsatz beginnt. So wissen Kunden und Angehörige, welche Leistungen geplant sind und welche Kosten entstehen können.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur dokumentierten Leistung

Der Ablauf bleibt bewusst einfach und nachvollziehbar.

  • Anfrage stellen
  • Bedarf und Einsatzort klären
  • Leistungsumfang und Grenzen abstimmen
  • Einsatz planen
  • Leistung dokumentieren
  • Kosten und Unterlagen transparent vorbereiten
FAQ

Häufige Fragen knapp beantwortet.

Welche Leistungen bietet Rheinbogen Hauswirtschaft an?

Rheinbogen Hauswirtschaft unterstützt bei Reinigung im normalen Unterhaltsumfang, Küche und Bad, Staubsaugen, Wischen, einfacher Ordnung, Wäsche, Einkäufen, Besorgungen und alltagsnaher Entlastung.

Übernimmt Rheinbogen auch Pflege?

Nein. Rheinbogen Hauswirtschaft ist kein Pflegedienst und übernimmt keine Pflege, keine medizinischen Tätigkeiten, keine grundpflegerischen Leistungen, keine behandlungsbezogenen Leistungen, keine körperbezogene Unterstützung und keine Medikamentengabe.

Sind Einkäufe möglich?

Ja, Einkäufe und Besorgungen sind nach Absprache möglich. Umfang, Liste, Belege und Ablauf werden vor Beginn transparent geklärt.

Kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag grundsätzlich relevant sein. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse ab. Eine Kostenübernahme wird nicht pauschal zugesagt.

Wie läuft eine Anfrage ab?

Sie fragen telefonisch oder über das Kontaktformular an. Danach klären wir Bedarf, Einsatzort, Leistungsumfang, Grenzen, Terminlage und die voraussichtlichen Kosten.

Kontakt

Persönlich klären, ob Rheinbogen helfen kann.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Anfrageformular auf der Startseite. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Bedarf, Ort, Umfang und passende nächste Schritte. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten, Diagnosen oder Versicherungsnummern über die Website.