Hauswirtschaftliche Unterstützung

Unsere Leistungen

Rheinbogen Hauswirtschaft unterstützt Menschen in Bornheim und Umgebung bei Aufgaben, die im eigenen Zuhause regelmäßig anfallen: Haushalt, Reinigung im üblichen Umfang, Wäsche, Ordnung, Einkäufe und alltagsnahe Entlastung.

Was wir übernehmen

Was wir im Haushalt übernehmen

Im Mittelpunkt steht praktische hauswirtschaftliche Unterstützung. Vor Beginn wird gemeinsam besprochen, welche Aufgaben sinnvoll sind, wie oft Unterstützung gebraucht wird und wo klare Grenzen liegen. So wissen Kunden und Angehörige von Anfang an, womit sie rechnen können.

  • Reinigung im üblichen Unterhaltsumfang, zum Beispiel Küche, Bad, Wohnräume und Böden
  • wäschebezogene Unterstützung, etwa Wäsche sortieren, aufhängen, zusammenlegen oder Betten beziehen
  • einfache Ordnung im Haushalt, damit wichtige Bereiche wieder übersichtlich und gut nutzbar sind
  • Einkäufe und Besorgungen nach Absprache, zum Beispiel nach Einkaufszettel oder für wiederkehrende Dinge des Alltags
  • alltagsnahe Entlastung bei wiederkehrenden Haushaltsaufgaben und kleinen Erledigungen
Anerkennung

Anerkennung, Qualifikation und Entlastungsbetrag

Rheinbogen Hauswirtschaft ist in NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach AnFöVO NRW anerkannt. Dadurch können unsere hauswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen grundsätzlich über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die mögliche Nutzung des Entlastungsbetrags wird ruhig und bezogen auf die persönliche Situation geklärt. Es gibt keine pauschale Zusage einer Kostenübernahme.

  • Anerkannt nach AnFöVO NRW
  • Leistungsrahmen nach § 45a SGB XI
  • Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
  • Klare Leistungsgrenzen
Leistungen

Reinigung, Wäsche, Ordnung und kleine Routinen

Die Reinigung orientiert sich am normalen privaten Haushalt. Dazu gehören typische Unterhaltsarbeiten wie Staubsaugen, Wischen, Oberflächen reinigen, Bad und Küche sauber halten oder gemeinsam vereinbarte Bereiche regelmäßig pflegen. Umfang und Rhythmus werden persönlich abgestimmt.

Oft sind es nicht die großen Dinge, sondern die wiederkehrenden Aufgaben, die Angehörige oder alleinlebende Menschen spürbar entlasten. Rheinbogen unterstützt ruhig und zuverlässig bei wäschebezogenen Tätigkeiten, einfacher Ordnung und praktischen Routinen im Alltag.

  • Reinigung im üblichen Umfang
  • Wäsche, Ordnung und kleine Routinen
  • Einkäufe und Besorgungen nach Absprache
  • alltagsnahe Entlastung im vereinbarten Rahmen
Grenzen

Was bewusst nicht zum Angebot gehört

Rheinbogen bleibt bei Haushalt und alltagsnaher Unterstützung. Körperbezogene Versorgung, medizinische Leistungen, Medikamentengabe, Transfers sowie Tätigkeiten mit erhöhtem Sturz- oder Verletzungsrisiko gehören nicht zu unserem Leistungsrahmen.

Auch Gartenarbeiten, Handwerksarbeiten, Bankgeschäfte, schwere Sonderreinigungen, Arbeiten auf Leitern und Tätigkeiten mit besonderem Risiko gehören nicht zum Angebot.

Pflegegrad

Für Angehörige transparent planbar

Angehörige bekommen eine klare Rückmeldung, welche Unterstützung möglich ist, welcher Umfang realistisch passt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Persönliche Absprachen, Verlässlichkeit und ein ruhiger Ton sind dabei wichtiger als große Versprechen.

Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, kann der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI grundsätzlich relevant sein. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse ab.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur dokumentierten Leistung

Der Ablauf bleibt bewusst einfach und nachvollziehbar.

  • Anfrage stellen
  • Bedarf und Einsatzort klären
  • Leistungsumfang und Grenzen abstimmen
  • Einsatz planen
  • Leistung dokumentieren
  • Kosten und Unterlagen transparent vorbereiten
FAQ

Häufige Fragen knapp beantwortet.

Welche Leistungen bietet Rheinbogen Hauswirtschaft an?

Rheinbogen Hauswirtschaft unterstützt bei Reinigung im normalen Unterhaltsumfang, Küche und Bad, Staubsaugen, Wischen, einfacher Ordnung, Wäsche, Einkäufen, Besorgungen und alltagsnaher Entlastung.

Übernimmt Rheinbogen auch Pflege?

Nein. Rheinbogen Hauswirtschaft ist kein Pflegedienst und übernimmt keine Pflege, keine medizinischen Tätigkeiten, keine grundpflegerischen Leistungen, keine behandlungsbezogenen Leistungen, keine körperbezogene Unterstützung und keine Medikamentengabe.

Sind Einkäufe möglich?

Ja, Einkäufe und Besorgungen sind nach Absprache möglich. Umfang, Liste, Belege und Ablauf werden vor Beginn transparent geklärt.

Kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag grundsätzlich relevant sein. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse ab. Eine Kostenübernahme wird nicht pauschal zugesagt.

Wie läuft eine Anfrage ab?

Sie fragen telefonisch oder über das Kontaktformular an. Danach klären wir Bedarf, Einsatzort, Leistungsumfang, Grenzen, Terminlage und die voraussichtlichen Kosten.

Kontakt

Persönlich klären, ob Rheinbogen helfen kann.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Anfrageformular auf der Startseite. Im persönlichen Erstgespräch klären wir Bedarf, Ort, Umfang und passende nächste Schritte. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten, Diagnosen oder Versicherungsnummern über die Website.

In einem kurzen Erstgespräch klären wir Bedarf, Einsatzort, gewünschte Unterstützung und den passenden nächsten Schritt. Eine verbindliche Zusage zu Einsatz, Kostenübernahme oder Direktabrechnung erfolgt erst nach persönlicher Prüfung.

Bitte geben Sie im Terminformular keine Diagnosen, Versicherungsnummern, Bankdaten oder medizinischen Details ein.