Für wen
Geeignet für Menschen, die planbare Entlastung brauchen
Das Angebot richtet sich an Senioren, Menschen mit Pflegegrad, Angehörige, die Entlastung organisieren, Selbstzahler und Haushalte mit regelmäßigem Unterstützungsbedarf.
Vor Beginn klären wir gemeinsam, welche Aufgaben sinnvoll sind, welche Termine möglich sind und welche Grenzen beachtet werden müssen.
Anerkennung
Anerkennung, Qualifikation und Entlastungsbetrag
Rheinbogen Hauswirtschaft ist in NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach AnFöVO NRW anerkannt. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag grundsätzlich relevant sein. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse ab. Eine Kostenübernahme wird nicht pauschal zugesagt.
- Anerkannt nach AnFöVO NRW
- Leistungsrahmen nach § 45a SGB XI
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
- Klare Leistungsgrenzen
Leistungen
Unterstützung im Haushalt und Alltag
Die Leistungen werden persönlich abgestimmt und richten sich nach Haushalt, Bedarf, Sicherheit und verfügbarer Kapazität.
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Wohnungsreinigung im normalen Unterhaltsumfang
- Küche und Bad
- Staubsaugen und Wischen
- einfache Ordnung im Haushalt
- Wäscheunterstützung
- Einkäufe und Besorgungen nach Absprache
- alltagsnahe Entlastung
- Begleitung im wohnortnahen Umfeld nach Absprache
Grenzen
Was bewusst nicht zum Angebot gehört
Rheinbogen Hauswirtschaft ist kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine Pflege, keine medizinischen Tätigkeiten, keine behandlungsbezogenen Leistungen, keine körperbezogene Unterstützung, keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung und keine therapeutischen Leistungen.
Auch Gartenarbeiten, Handwerksarbeiten, Bankgeschäfte, schwere Sonderreinigungen, Arbeiten auf Leitern und Tätigkeiten mit besonderem Risiko gehören nicht zum Angebot.
Pflegegrad
Entlastungsbetrag vor Beginn gemeinsam klären
Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, kann der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI grundsätzlich relevant sein. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse ab.
Wichtig ist eine transparente Abstimmung, bevor ein Einsatz beginnt. So wissen Kunden und Angehörige, welche Leistungen geplant sind und welche Kosten entstehen können.
Ablauf
Von der Anfrage bis zur dokumentierten Leistung
Der Ablauf bleibt bewusst einfach und nachvollziehbar.
- Anfrage stellen
- Bedarf und Einsatzort klären
- Leistungsumfang und Grenzen abstimmen
- Einsatz planen
- Leistung dokumentieren
- Kosten und Unterlagen transparent vorbereiten