Einstieg
Haushaltshilfe über die Pflegekasse verständlich einordnen
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI kann bei vorhandenem Pflegegrad grundsätzlich für bestimmte Unterstützungsangebote im Alltag relevant sein. Dazu können je nach Einzelfall hauswirtschaftliche Unterstützung, alltagsnahe Entlastung und Hilfe im häuslichen Umfeld zählen.
Der Betrag liegt 2026 bei 131 € monatlich. Bei einem Stundensatz von 37,00 € entspricht das rechnerisch etwa 3,5 Stunden Haushaltshilfe pro Monat. Ob und wie dieser Betrag im Einzelfall nutzbar ist, klären wir vor Beginn gemeinsam. Eine Kostenübernahme sagen wir nicht zu.
Wenn Sie konkrete Hilfe im Haushalt suchen, finden Sie die lokale Einordnung unter Haushaltshilfe Bornheim. Für den ersten Schritt können Sie eine kostenlose Erstberatung anfragen.
Anerkennung
Anerkennung, Qualifikation und Entlastungsbetrag
Rheinbogen Hauswirtschaft ist in NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach AnFöVO NRW anerkannt. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag grundsätzlich relevant sein.
Wir unterstützen im Haushalt und im Alltag - klar abgegrenzt, nachvollziehbar dokumentiert und ohne medizinische, pflegerische oder therapeutische Leistungen.
Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse ab. Eine Kostenübernahme wird nicht pauschal zugesagt.
- Anerkannt nach AnFöVO NRW
- Leistungsrahmen nach § 45a SGB XI
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
- klare Leistungsgrenzen
Pflegegrad 1 bis 5
Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5
Rheinbogen Hauswirtschaft unterstützt Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 im Haushalt und im Alltag, soweit die gewünschten Tätigkeiten zum Leistungsrahmen passen. Dazu gehören insbesondere hauswirtschaftliche Unterstützung, einfache Ordnung, Wäscheunterstützung, Einkäufe und alltagsnahe Entlastung.
Wichtig ist die Trennung zwischen Leistungsangebot und Finanzierung: Die Unterstützung kann fachlich zum Angebot passen, während Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, Eigenanteil oder Selbstzahlerweg je nach Pflegegrad und Einzelfall unterschiedlich einzuordnen sind.
Finanzierungswege
Welche Möglichkeit passt zu welchem Pflegegrad?
Die Übersicht ersetzt keine Prüfung durch die Pflegekasse. Vor Beginn wird der gewünschte Leistungs- und Erstattungsweg transparent abgestimmt.
- Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag grundsätzlich möglich. Umwandlungsanspruch nicht relevant, weil keine Pflegesachleistungen nach Pflegegrad 2 bis 5 zur Umwandlung bestehen. Selbstzahlerweg möglich.
- Pflegegrad 2 bis 5: Entlastungsbetrag grundsätzlich möglich. Umwandlungsanspruch grundsätzlich möglich, wenn Pflegesachleistungen nicht oder nicht vollständig genutzt werden und die Voraussetzungen passen. Selbstzahlerweg möglich.
Umwandlungsanspruch
Zusätzliche Möglichkeit ab Pflegegrad 2: Umwandlungsanspruch
Neben dem Entlastungsbetrag kann ab Pflegegrad 2 grundsätzlich auch der sogenannte Umwandlungsanspruch relevant sein. Viele sprechen umgangssprachlich von Umwidmung. Gemeint ist die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil nicht genutzter Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen.
Der hierfür verwendete Betrag darf monatlich bis zu 40 Prozent des für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Pflegesachleistungsbetrags betragen. Ob dieser Weg im Einzelfall möglich und sinnvoll ist, hängt vom Pflegegrad, von bereits genutzten Pflegesachleistungen, von den Vorgaben der Pflegekasse und vom konkreten Unterstützungsbedarf ab.
Rheinbogen Hauswirtschaft kann den möglichen Erstattungsweg vor Beginn gemeinsam mit dem Kunden oder seinem Ansprechpartner einordnen und bei der Vorbereitung der nötigen Unterlagen unterstützen. Eine Kostenübernahme wird nicht pauschal zugesagt. Mehr zum Leistungsrahmen steht bei den Leistungen von Rheinbogen Hauswirtschaft, zur lokalen Hilfe unter Haushaltshilfe Bornheim und zur alltagsnahen Unterstützung unter Alltagsbegleitung in Bornheim.
Für wen
Relevant für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige
Die Seite richtet sich an Menschen mit Pflegegrad, Angehörige, die Unterstützung organisieren, Senioren, die im eigenen Zuhause bleiben möchten, und Selbstzahler, wenn ein Pflegekassenweg noch unklar oder nicht möglich ist.
Rheinbogen Hauswirtschaft unterstützt in Bornheim und Umgebung, wenn im Haushalt praktische Hilfe gebraucht wird und die gewünschten Aufgaben zum Angebot passen.
Leistungen
Welche Rheinbogen-Leistungen grundsätzlich passen können
Im Mittelpunkt stehen haushaltsnahe und alltagsnahe Aufgaben. Der konkrete Leistungsumfang wird vor Beginn persönlich besprochen.
- hauswirtschaftliche Unterstützung
- normale Unterhaltsreinigung
- Küche und Bad im haushaltsüblichen Umfang
- Staubsaugen und Wischen
- einfache Ordnung
- Wäscheunterstützung
- Einkäufe und Besorgungen nach Absprache
- alltagsnahe Entlastung
Grenzen
Was nicht zum Angebot gehört
Rheinbogen Hauswirtschaft ist kein Pflegedienst. Unser Schwerpunkt ist Haushalt und Alltag; Pflege, körperbezogene Unterstützung, behandlungsbezogene Tätigkeiten, Medikamentengabe, Wundversorgung, therapeutische Leistungen und Notfallversorgung gehören nicht zum Angebot.
Ebenfalls nicht zum Angebot gehören Gartenarbeiten, Handwerksarbeiten, Bankgeschäfte, schwere Sonderreinigungen und Tätigkeiten mit besonderem Sicherheits- oder Haftungsrisiko.
Ablauf
Von der Anfrage bis zur dokumentierten Leistung
Der Ablauf bleibt bewusst nachvollziehbar. Vor dem Start werden Bedarf, Ort, Aufgaben, Preis, Grenzen und ein möglicher Abrechnungsweg besprochen.
- Anfrage stellen
- Pflegegrad und möglichen Erstattungsweg grob einordnen
- Leistungsrahmen und Einsatzort prüfen
- Umfang, Preis und Grenzen transparent abstimmen
- Leistung erbringen und dokumentieren
- Erstattung im Einzelfall klären
Eigenanteil
Wenn Budget oder Voraussetzungen nicht passen
Wenn der gewünschte Umfang höher ist als ein verfügbares Budget, kann ein Eigenanteil entstehen. Wenn Voraussetzungen unklar sind oder keine Erstattung möglich ist, kann die Leistung als Selbstzahlerleistung vereinbart werden.
Vor Beginn wird transparent besprochen, welcher Weg passt. So bleibt klar, welche Leistungen geplant sind, welcher Preis gilt und welche Grenzen beachtet werden.
Bornheim
Entlastungsbetrag und Haushaltshilfe in Bornheim und Umgebung
Rheinbogen Hauswirtschaft arbeitet mit Schwerpunkt in Bornheim und prüft Einsätze in der Umgebung persönlich nach Entfernung, Terminlage und Leistungsumfang. Von Roisdorf über Hersel und Sechtem bis Walberberg, Merten, Kardorf, Waldorf, Dersdorf und Brenig bleibt die Unterstützung lokal im Rheinbogen und Vorgebirge verankert.
- Bornheim
- Roisdorf
- Hersel
- Sechtem
- Walberberg
- Merten
- Kardorf
- Waldorf
- Dersdorf
- Brenig
- Vorgebirge