Pflegegrad und Haushaltshilfe

Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI kann bei vorhandenem Pflegegrad grundsätzlich für Haushaltshilfe und alltagsnahe Unterstützung relevant sein. Rheinbogen Hauswirtschaft hilft bei der vorsichtigen Einordnung in Bornheim und Umgebung.

Einstieg

Haushaltshilfe über die Pflegekasse verständlich einordnen

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI kann bei vorhandenem Pflegegrad grundsätzlich für bestimmte Unterstützungsangebote im Alltag relevant sein. Dazu können je nach Einzelfall hauswirtschaftliche Unterstützung, alltagsnahe Entlastung und Hilfe im häuslichen Umfeld zählen.

Der Betrag liegt 2026 bei 131 € monatlich. Bei einem Stundensatz von 37,00 € entspricht das rechnerisch etwa 3,5 Stunden Haushaltshilfe pro Monat. Ob und wie dieser Betrag im Einzelfall nutzbar ist, klären wir vor Beginn gemeinsam. Eine Kostenübernahme sagen wir nicht zu.

Wenn Sie konkrete Hilfe im Haushalt suchen, finden Sie die lokale Einordnung unter Haushaltshilfe Bornheim. Für den ersten Schritt können Sie eine kostenlose Erstberatung anfragen.

Anerkennung

Anerkennung, Qualifikation und Entlastungsbetrag

Rheinbogen Hauswirtschaft ist in NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach AnFöVO NRW anerkannt. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag grundsätzlich relevant sein.

Wir unterstützen im Haushalt und im Alltag - klar abgegrenzt, nachvollziehbar dokumentiert und ohne medizinische, pflegerische oder therapeutische Leistungen.

Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse ab. Eine Kostenübernahme wird nicht pauschal zugesagt.

  • Anerkannt nach AnFöVO NRW
  • Leistungsrahmen nach § 45a SGB XI
  • Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
  • klare Leistungsgrenzen
Pflegegrad 1 bis 5

Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5

Rheinbogen Hauswirtschaft unterstützt Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 im Haushalt und im Alltag, soweit die gewünschten Tätigkeiten zum Leistungsrahmen passen. Dazu gehören insbesondere hauswirtschaftliche Unterstützung, einfache Ordnung, Wäscheunterstützung, Einkäufe und alltagsnahe Entlastung.

Wichtig ist die Trennung zwischen Leistungsangebot und Finanzierung: Die Unterstützung kann fachlich zum Angebot passen, während Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, Eigenanteil oder Selbstzahlerweg je nach Pflegegrad und Einzelfall unterschiedlich einzuordnen sind.

Finanzierungswege

Welche Möglichkeit passt zu welchem Pflegegrad?

Die Übersicht ersetzt keine Prüfung durch die Pflegekasse. Vor Beginn wird der gewünschte Leistungs- und Erstattungsweg transparent abgestimmt.

  • Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag grundsätzlich möglich. Umwandlungsanspruch nicht relevant, weil keine Pflegesachleistungen nach Pflegegrad 2 bis 5 zur Umwandlung bestehen. Selbstzahlerweg möglich.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Entlastungsbetrag grundsätzlich möglich. Umwandlungsanspruch grundsätzlich möglich, wenn Pflegesachleistungen nicht oder nicht vollständig genutzt werden und die Voraussetzungen passen. Selbstzahlerweg möglich.
Umwandlungsanspruch

Zusätzliche Möglichkeit ab Pflegegrad 2: Umwandlungsanspruch

Neben dem Entlastungsbetrag kann ab Pflegegrad 2 grundsätzlich auch der sogenannte Umwandlungsanspruch relevant sein. Viele sprechen umgangssprachlich von Umwidmung. Gemeint ist die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil nicht genutzter Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen.

Der hierfür verwendete Betrag darf monatlich bis zu 40 Prozent des für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Pflegesachleistungsbetrags betragen. Ob dieser Weg im Einzelfall möglich und sinnvoll ist, hängt vom Pflegegrad, von bereits genutzten Pflegesachleistungen, von den Vorgaben der Pflegekasse und vom konkreten Unterstützungsbedarf ab.

Rheinbogen Hauswirtschaft kann den möglichen Erstattungsweg vor Beginn gemeinsam mit dem Kunden oder seinem Ansprechpartner einordnen und bei der Vorbereitung der nötigen Unterlagen unterstützen. Eine Kostenübernahme wird nicht pauschal zugesagt. Mehr zum Leistungsrahmen steht bei den Leistungen von Rheinbogen Hauswirtschaft, zur lokalen Hilfe unter Haushaltshilfe Bornheim und zur alltagsnahen Unterstützung unter Alltagsbegleitung in Bornheim.

Für wen

Relevant für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige

Die Seite richtet sich an Menschen mit Pflegegrad, Angehörige, die Unterstützung organisieren, Senioren, die im eigenen Zuhause bleiben möchten, und Selbstzahler, wenn ein Pflegekassenweg noch unklar oder nicht möglich ist.

Rheinbogen Hauswirtschaft unterstützt in Bornheim und Umgebung, wenn im Haushalt praktische Hilfe gebraucht wird und die gewünschten Aufgaben zum Angebot passen.

Leistungen

Welche Rheinbogen-Leistungen grundsätzlich passen können

Im Mittelpunkt stehen haushaltsnahe und alltagsnahe Aufgaben. Der konkrete Leistungsumfang wird vor Beginn persönlich besprochen.

  • hauswirtschaftliche Unterstützung
  • normale Unterhaltsreinigung
  • Küche und Bad im haushaltsüblichen Umfang
  • Staubsaugen und Wischen
  • einfache Ordnung
  • Wäscheunterstützung
  • Einkäufe und Besorgungen nach Absprache
  • alltagsnahe Entlastung
Grenzen

Was nicht zum Angebot gehört

Rheinbogen Hauswirtschaft ist kein Pflegedienst. Unser Schwerpunkt ist Haushalt und Alltag; Pflege, körperbezogene Unterstützung, behandlungsbezogene Tätigkeiten, Medikamentengabe, Wundversorgung, therapeutische Leistungen und Notfallversorgung gehören nicht zum Angebot.

Ebenfalls nicht zum Angebot gehören Gartenarbeiten, Handwerksarbeiten, Bankgeschäfte, schwere Sonderreinigungen und Tätigkeiten mit besonderem Sicherheits- oder Haftungsrisiko.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur dokumentierten Leistung

Der Ablauf bleibt bewusst nachvollziehbar. Vor dem Start werden Bedarf, Ort, Aufgaben, Preis, Grenzen und ein möglicher Abrechnungsweg besprochen.

  • Anfrage stellen
  • Pflegegrad und möglichen Erstattungsweg grob einordnen
  • Leistungsrahmen und Einsatzort prüfen
  • Umfang, Preis und Grenzen transparent abstimmen
  • Leistung erbringen und dokumentieren
  • Erstattung im Einzelfall klären
Eigenanteil

Wenn Budget oder Voraussetzungen nicht passen

Wenn der gewünschte Umfang höher ist als ein verfügbares Budget, kann ein Eigenanteil entstehen. Wenn Voraussetzungen unklar sind oder keine Erstattung möglich ist, kann die Leistung als Selbstzahlerleistung vereinbart werden.

Vor Beginn wird transparent besprochen, welcher Weg passt. So bleibt klar, welche Leistungen geplant sind, welcher Preis gilt und welche Grenzen beachtet werden.

Bornheim

Entlastungsbetrag und Haushaltshilfe in Bornheim und Umgebung

Rheinbogen Hauswirtschaft arbeitet mit Schwerpunkt in Bornheim und prüft Einsätze in der Umgebung persönlich nach Entfernung, Terminlage und Leistungsumfang. Von Roisdorf über Hersel und Sechtem bis Walberberg, Merten, Kardorf, Waldorf, Dersdorf und Brenig bleibt die Unterstützung lokal im Rheinbogen und Vorgebirge verankert.

  • Bornheim
  • Roisdorf
  • Hersel
  • Sechtem
  • Walberberg
  • Merten
  • Kardorf
  • Waldorf
  • Dersdorf
  • Brenig
  • Vorgebirge
FAQ

Häufige Fragen knapp beantwortet.

Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist ein monatlicher Betrag, der bei vorhandenem Pflegegrad grundsätzlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag relevant sein kann. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse ab.

Ist Rheinbogen Hauswirtschaft anerkannt?

Ja. Rheinbogen Hauswirtschaft ist in NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach AnFöVO NRW anerkannt. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI.

Kann ich den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe nutzen?

Grundsätzlich kann Haushaltshilfe zum Entlastungsbetrag passen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der konkrete Leistungsrahmen passt. Eine Kostenübernahme sagen wir nicht zu. Wir klären vor Beginn gemeinsam, welcher Weg realistisch ist.

Was bedeutet Umwandlungsanspruch oder Umwidmung?

Viele sprechen von Umwidmung. Fachlich geht es um den Umwandlungsanspruch: Ab Pflegegrad 2 kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil nicht genutzter Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Ob das im Einzelfall möglich ist, hängt von der konkreten Situation und den Vorgaben der Pflegekasse ab.

Gilt der Umwandlungsanspruch auch bei Pflegegrad 1?

Nein. Pflegegrad 1 kann grundsätzlich den Entlastungsbetrag nutzen. Der Umwandlungsanspruch knüpft an Pflegesachleistungen an und ist deshalb grundsätzlich für Pflegegrad 2 bis 5 relevant.

Kann ich Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch kombinieren?

Das kann im Einzelfall relevant sein. Entscheidend ist, welche Ansprüche bestehen, welche Leistungen bereits genutzt werden und welche Vorgaben die Pflegekasse macht. Rheinbogen Hauswirtschaft ordnet den möglichen Weg vor Beginn transparent ein, sagt aber keine Kostenübernahme zu.

Übernimmt Rheinbogen auch Pflege?

Nein. Rheinbogen Hauswirtschaft ist auf Haushalt und Alltag spezialisiert. Pflege, körperbezogene Unterstützung, behandlungsbezogene Tätigkeiten, Medikamentengabe und Wundversorgung gehören in die Hände der zuständigen Fachstellen.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Eine Kostenübernahme wird nicht pauschal zugesagt. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall, vom Pflegegrad, vom verfügbaren Budget und von den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse ab.

Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht?

Wenn der gewünschte Umfang höher ist als ein verfügbares Budget, kann ein Eigenanteil entstehen. Vor Beginn besprechen wir transparent, welcher Umfang, Preis und Abrechnungsweg passen.

Ist Haushaltshilfe auch als Selbstzahler möglich?

Ja. Wenn Voraussetzungen unklar sind, kein Erstattungsweg möglich ist oder mehr Unterstützung gewünscht wird, kann die Leistung als Selbstzahlerleistung vereinbart werden.

In welchen Orten unterstützt Rheinbogen?

Rheinbogen Hauswirtschaft arbeitet mit Schwerpunkt in Bornheim und Umgebung, unter anderem in Roisdorf, Hersel, Sechtem, Walberberg, Merten, Kardorf, Waldorf, Dersdorf, Brenig und im Vorgebirge. Ob ein Einsatz möglich ist, prüfen wir persönlich.

Kontakt

Persönlich klären, ob Rheinbogen helfen kann.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Anfrageformular auf der Startseite. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Bedarf, Ort, Umfang und passende nächste Schritte. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten, Diagnosen oder Versicherungsnummern über die Website.