Für wen
Geeignet für planbare Begleitung im Alltag
Manchmal geht es nicht um große Hilfe, sondern um jemanden, der einfache Dinge mit Struktur begleitet: ein Einkauf, eine Erledigung, ein Spaziergang im vertrauten Umfeld oder eine ruhige Unterstützung bei wiederkehrenden Alltagsroutinen.
Vor Beginn klären wir gemeinsam, welche Aufgaben sinnvoll sind, was sicher möglich ist und welche Grenzen beachtet werden müssen.
Unterstützung
Begleitung im Alltag
Die konkrete Unterstützung wird vorher persönlich abgestimmt. Sie bleibt einfach, alltagsnah, planbar und auf sichere Tätigkeiten begrenzt.
Soziale Teilhabe kann im passenden Rahmen dazugehören, zum Beispiel durch Begleitung beim Einkauf, kurze Wege in der Umgebung oder kleine gemeinsame Routinen, die den Tag übersichtlicher machen.
- Begleitung bei Einkäufen nach Absprache
- einfache Erledigungen im Alltag
- Unterstützung bei überschaubaren Wegen im nahen Umfeld
- Orientierung und Struktur im Haushalt
- alltagsnahe Entlastung für Angehörige
- soziale Teilhabe im passenden Rahmen
Grenzen
Was bewusst nicht zur Alltagsbegleitung gehört
Rheinbogen bietet keine Betreuung mit Pflege- oder Aufsichtscharakter an. Auch therapeutische Leistungen, medizinische Leistungen, Medikamentengabe, körperbezogene Versorgung, Transfers und Tätigkeiten mit erhöhtem Sturz- oder Verletzungsrisiko gehören nicht zu unserem Leistungsrahmen.
Ebenfalls nicht zum Angebot gehören Beaufsichtigung mit besonderem Schutz- oder Aufsichtsbedarf, Betreuung bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, Fahrdienste mit medizinischer Verantwortung, Bankgeschäfte sowie rechtliche oder pflegefachliche Beratung.
Einordnung
Unterschied zu Haushaltshilfe
Haushaltshilfe bedeutet vor allem praktische Aufgaben im Haushalt, zum Beispiel Reinigung, Wäsche, Ordnung und haushaltsnahe Unterstützung. Alltagsbegleitung bedeutet Begleitung, Orientierung, Erledigungen und das Strukturieren einfacher Alltagsabläufe.
In der Praxis können beide Bereiche kombiniert werden, wenn es vereinbart, sicher durchführbar und zeitlich planbar ist. Mehr dazu finden Sie unter Haushaltshilfe in Bornheim und bei den Leistungen von Rheinbogen Hauswirtschaft.
Pflegegrad
Entlastungsbetrag und Pflegegrad vorsichtig klären
Rheinbogen Hauswirtschaft ist in NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach AnFöVO NRW anerkannt. Dadurch können unsere alltagsnahen und hauswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen grundsätzlich über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI genutzt werden, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, kann der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI grundsätzlich relevant sein. Ob und wie eine Erstattung oder Abrechnung im Einzelfall möglich ist, klären wir vor Beginn gemeinsam. Eine Kostenübernahme sagen wir nicht zu.
Eine pauschale Abrechnungszusage gibt es nicht. Entscheidend sind Voraussetzungen, Leistungsrahmen, Nachweise und die Abstimmung vor Beginn. Mehr dazu steht auf der Seite Entlastungsbetrag und Pflegegrad.
Einsatzgebiet
Alltagsbegleitung in Bornheim und Umgebung
Rheinbogen Hauswirtschaft arbeitet mit Schwerpunkt in Bornheim und prüft Einsätze in den Ortsteilen und im näheren Umfeld nach Entfernung, Terminlage und gewünschtem Umfang.
- Bornheim
- Roisdorf
- Hersel
- Sechtem
- Walberberg
- Merten
- Kardorf
- Waldorf
- Dersdorf
- Brenig
- Vorgebirge
Ablauf
Von der Anfrage bis zur dokumentierten Unterstützung
Der Ablauf bleibt bewusst klar und nachvollziehbar. Erst wenn Bedarf, Ort, Umfang, Grenzen und Termine abgestimmt sind, wird ein Einsatz verbindlich geplant.
- Anfrage stellen
- Bedarf und Einsatzort klären
- Leistungsrahmen und Grenzen abstimmen
- Termin und Umfang planen
- Unterstützung durchführen
- Leistung dokumentieren und Abrechnung transparent vorbereiten
Kontakt
Persönlich klären, ob Rheinbogen helfen kann.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Anfrageformular auf der Startseite. Im persönlichen Erstgespräch klären wir Bedarf, Ort, Umfang und passende nächste Schritte. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten, Diagnosen oder Versicherungsnummern über die Website.
In einem kurzen Erstgespräch klären wir Bedarf, Einsatzort, gewünschte Unterstützung und den passenden nächsten Schritt. Eine verbindliche Zusage zu Einsatz, Kostenübernahme oder Direktabrechnung erfolgt erst nach persönlicher Prüfung.
Bitte geben Sie im Terminformular keine Diagnosen, Versicherungsnummern, Bankdaten oder medizinischen Details ein.