Für wen
Geeignet für planbare Begleitung im Alltag
Alltagsbegleitung kann Senioren, Menschen mit Pflegegrad, Angehörige, Haushalte mit regelmäßigem Unterstützungsbedarf und Menschen unterstützen, die im Alltag Begleitung und Struktur wünschen.
Auch Selbstzahler können anfragen, wenn ein Pflegekassenweg noch unklar oder nicht möglich ist. Vor Beginn klären wir gemeinsam, welche Aufgaben sinnvoll sind und welche Grenzen beachtet werden müssen.
Unterstützung
Welche alltagsnahe Hilfe möglich ist
Die konkrete Unterstützung wird vorher persönlich abgestimmt. Sie bleibt einfach, alltagsnah, planbar und auf sichere Tätigkeiten begrenzt.
- Begleitung beim Einkauf
- Unterstützung bei Besorgungen im näheren Umfeld
- Hilfe bei einfachen Alltagsroutinen
- Begleitung bei Spaziergängen im wohnortnahen Umfeld
- Orientierung und Struktur im Haushalt
- praktische Unterstützung bei haushaltsnahen Erledigungen
- Unterstützung bei sozialer Teilhabe im einfachen Rahmen
- Entlastung Angehöriger durch planbare Einsätze
- Kombination mit hauswirtschaftlicher Unterstützung, soweit vereinbart
Grenzen
Was bewusst nicht zur Alltagsbegleitung gehört
Rheinbogen Hauswirtschaft ist kein Pflegedienst. Nicht übernommen werden Pflege, Körperpflege, Grundpflege, medizinische Behandlungspflege, Medikamentengabe, Wundversorgung, therapeutische Leistungen und Notfallversorgung.
Ebenfalls nicht zum Angebot gehören Beaufsichtigung mit besonderem Schutz- oder Aufsichtsbedarf, Betreuung bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, Fahrdienste mit medizinischer Verantwortung, Bankgeschäfte sowie rechtliche oder pflegefachliche Beratung.
Einordnung
Unterschied zu Haushaltshilfe
Haushaltshilfe bedeutet vor allem praktische Aufgaben im Haushalt, zum Beispiel Reinigung, Wäsche, Ordnung und haushaltsnahe Unterstützung. Alltagsbegleitung bedeutet Begleitung, Orientierung, Erledigungen und das Strukturieren einfacher Alltagsabläufe.
In der Praxis können beide Bereiche kombiniert werden, wenn es vereinbart, sicher durchführbar und zeitlich planbar ist. Mehr dazu finden Sie unter Haushaltshilfe in Bornheim und bei den Leistungen von Rheinbogen Hauswirtschaft.
Pflegegrad
Entlastungsbetrag und Pflegegrad vorsichtig klären
Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, kann der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI grundsätzlich relevant sein. Ob und wie eine Erstattung oder Abrechnung im Einzelfall möglich ist, klären wir vor Beginn gemeinsam. Eine Kostenübernahme sagen wir nicht zu.
Eine pauschale Abrechnungszusage gibt es nicht. Entscheidend sind Voraussetzungen, Leistungsrahmen, Nachweise und die Abstimmung vor Beginn. Mehr dazu steht auf der Seite Entlastungsbetrag und Pflegegrad.
Einsatzgebiet
Alltagsbegleitung in Bornheim und Umgebung
Rheinbogen Hauswirtschaft arbeitet mit Schwerpunkt in Bornheim und prüft Einsätze in den Ortsteilen und im näheren Umfeld nach Entfernung, Terminlage und gewünschtem Umfang.
- Bornheim
- Roisdorf
- Hersel
- Sechtem
- Walberberg
- Merten
- Kardorf
- Waldorf
- Dersdorf
- Brenig
- Vorgebirge
Ablauf
Von der Anfrage bis zur dokumentierten Unterstützung
Der Ablauf bleibt bewusst klar und nachvollziehbar. Erst wenn Bedarf, Ort, Umfang, Grenzen und Termine abgestimmt sind, wird ein Einsatz verbindlich geplant.
- Anfrage stellen
- Bedarf und Einsatzort klären
- Leistungsrahmen und Grenzen abstimmen
- Termin und Umfang planen
- Unterstützung durchführen
- Leistung dokumentieren und Abrechnung transparent vorbereiten